Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Webdesign, Webentwicklung, Webpflege, Onlineshops, Grafikdesign und Social-Media-Werbung
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Detlef Stein – IQ-Plus Digital, Brüchauer Berg 11, 29468 Bergen (Dumme), nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt.
Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:
- Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Webseiten
- Webdesign und Webentwicklung
- Erstellung und Gestaltung von Onlineshops
- technische Einrichtung und Anpassung von Webseiten und Onlineshops
- Pflege und Wartung bestehender Webseiten und Onlineshops
- Fehlerbehebung und technische Optimierung
- Bildbearbeitung und Bildoptimierung
- grafische Gestaltung von Werbemitteln
- Erstellung und Bearbeitung digitaler Werbemittel
- Gestaltung von Social-Media-Werbung
- Einrichtung und Betreuung von Werbekampagnen in sozialen Netzwerken
- sowie damit verbundene Beratungs-, Unterstützungs- und Dienstleistungen
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit nicht im jeweiligen Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch die Annahme eines vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande.
- Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Textform erfolgen.
- Ein Angebot des Auftragnehmers enthält, soweit erforderlich, Angaben zu: Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitraum, Vergütung, Zahlungsbedingungen, gegebenenfalls Fremdkosten, gegebenenfalls Nutzungsrechten, sowie besonderen Projektbedingungen.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kostenvoranschläge und Leistungsbeschreibungen unverbindlich, sofern sie ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet wurden.
- Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 3 Leistungsumfang
- Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.
- Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich nur die Leistungen, die ausdrücklich vereinbart wurden.
- Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert vergütet. Hierzu können insbesondere gehören: zusätzliche Unterseiten, zusätzliche Gestaltungsvorschläge, nachträgliche Funktionsänderungen, umfangreiche Textänderungen, zusätzliche Bildbearbeitungen, zusätzliche Grafiken, zusätzliche Programmierarbeiten, nachträgliche Änderungen der technischen Konzeption, zusätzliche Schnittstellen, zusätzliche Shopfunktionen, zusätzliche SEO-Leistungen, zusätzliche Social-Media-Kampagnen sowie sonstige nachträglich gewünschte Leistungen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen geeignete Drittanbieter, technische Dienstleister oder Softwarelösungen einzusetzen.
§ 4 Webseiten und Onlineshops
- Bei der Erstellung einer Webseite oder eines Onlineshops werden Struktur, Gestaltung und technische Funktionen entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung umgesetzt.
- Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Anzahl von Besuchern, Umsätzen, Bestellungen, Leads oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolgen.
- Bei Onlineshops ist der Kunde grundsätzlich selbst für die rechtliche Gestaltung seines Shops verantwortlich. Dies betrifft insbesondere: Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Preisangaben, Versandbedingungen, Zahlungsbedingungen, Produktinformationen, gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformationen sowie sonstige gesetzliche Informationspflichten.
- Der Auftragnehmer kann den Kunden bei der technischen Umsetzung unterstützen. Eine rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Texte, Geschäftsbedingungen oder sonstigen Inhalte ist jedoch nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich als separate Leistung vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Texte, Bilder, Logos, Produktdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Inhalte vollständig, richtig und rechtlich zulässig sind.
- Der Kunde versichert insbesondere, dass er über die erforderlichen Rechte zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte verfügt.
- Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen.
- Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Informationen, Materialien oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt, verlängern vereinbarte Fertigstellungsfristen entsprechend.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen, sofern die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
§ 6 Inhalte und rechtliche Verantwortung des Kunden
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte. Dies gilt insbesondere für: Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Logos, Produktbeschreibungen, Preise, Kundenbewertungen, Marken, Produktnamen, rechtliche Texte, Social-Media-Inhalte, Werbeaussagen.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung dieser Inhalte keine Rechte Dritter verletzt.
- Der Kunde trägt insbesondere die Verantwortung für die Einhaltung von: Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrechten sowie sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte umfassend zu prüfen.
§ 7 Gestaltung und Änderungswünsche
- Der Auftragnehmer erstellt Webseiten und grafische Arbeiten entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- Soweit im Angebot eine bestimmte Anzahl von Korrektur- oder Änderungsrunden enthalten ist, sind darüber hinausgehende Änderungen kostenpflichtig.
- Änderungswünsche, die nach einer bereits erfolgten Freigabe des Kunden entstehen, können als zusätzliche Leistung berechnet werden.
- Wesentliche Änderungen des ursprünglichen Konzepts können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises und des Fertigstellungstermins führen.
- Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere Änderungen, die eine bereits erstellte Konzeption, Seitenstruktur, Gestaltung oder technische Umsetzung erheblich verändern.
§ 8 Abnahme von Webseiten und digitalen Werken
- Soweit die Erstellung einer Webseite, eines Onlineshops oder eines sonstigen digitalen Werkes als Werkleistung vereinbart wurde, ist der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet, sofern das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde.
- Der Auftragnehmer stellt dem Kunden das fertige Werk zur Prüfung zur Verfügung.
- Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst konkret und nachvollziehbar mitzuteilen.
- Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
- Nach erfolgter Abnahme gilt die vereinbarte Werkleistung als vertragsgemäß angenommen, soweit nicht gesetzliche Rechte wegen später festgestellter Mängel bestehen.
- Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und Vergütung bleiben im Übrigen unberührt. Nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht wird die Vergütung grundsätzlich mit der Abnahme fällig.
§ 9 Vergütung
- Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
- Soweit nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach Zeitaufwand, Pauschalpreis oder entsprechend der individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung abgerechnet.
- Zusatzleistungen werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet.
- Vom Auftragnehmer verauslagte Fremdkosten, beispielsweise für Premium-Software, kostenpflichtige Plugins, kostenpflichtige Schriften, Stockfotos, Bildmaterial, externe Dienste, technische Schnittstellen, kostenpflichtige Lizenzen, Domain- oder Hostingkosten sowie Werbebudgets, sind vom Kunden zu tragen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Preises sind.
§ 10 Kleinunternehmerregelung
- Der Auftragnehmer wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an.
- Die Rechnungen enthalten daher grundsätzlich keine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer.
- Auf Rechnungen wird ein entsprechender Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG aufgenommen.
- Die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechnungsanforderungen für Kleinunternehmer ergeben sich insbesondere aus § 19 UStG und § 34a UStDV.
§ 11 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
- Bei umfangreicheren Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen vereinbaren.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fortführung eines Projekts von der Zahlung vereinbarter Abschläge abhängig zu machen.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach vorheriger angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 12 Eigentum und Zurückbehaltungsrecht
- Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche noch nicht übertragenen Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei offenen Forderungen die Herausgabe beziehungsweise Übergabe von Arbeitsergebnissen, Dateien oder Zugangsdaten zurückzuhalten, soweit diese unmittelbar mit der offenen Forderung zusammenhängen.
- Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 13 Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten kreativen und gestalterischen Leistungen können urheberrechtlich geschützt sein. Hierzu gehören insbesondere: Webseitenlayouts, Grafiken, Illustrationen, individuelle Gestaltungselemente, Werbemittel, Texte (soweit vom Auftragnehmer erstellt), Bildbearbeitungen, individuelle Programmierungen sowie sonstige kreative Arbeitsergebnisse.
- Der Kunde erhält an den ausdrücklich vereinbarten Arbeitsergebnissen die im jeweiligen Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden keine weitergehenden Nutzungsrechte eingeräumt, als für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich sind.
- Eine Bearbeitung, Weitergabe, Weiterveräußerung oder anderweitige Nutzung der vom Auftragnehmer erstellten Leistungen außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Übertragung von Eigentum an Originaldateien, offenen Arbeitsdateien oder Quelldateien ist nicht automatisch Bestandteil des Auftrags.
- Die Herausgabe solcher Dateien kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
§ 14 Verwendung von Drittmaterial
- Für Webseiten, Grafiken und Werbemittel können Materialien Dritter verwendet werden. Hierzu können insbesondere gehören: Stockfotos, Schriftarten, Icons, Plugins, Themes, Softwarebibliotheken, Vorlagen, Musik, Videos, KI-generierte Inhalte, externe Dienste.
- Für diese Materialien gelten gegebenenfalls die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers oder Anbieters.
- Der Kunde verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen einzuhalten, soweit ihm die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen oder zur Verfügung gestellt wurden.
- Kostenpflichtige Lizenzen werden grundsätzlich vom Kunden getragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 15 Bildbearbeitung und grafische Gestaltung
- Bei Bildbearbeitung und grafischer Gestaltung erfolgt die Bearbeitung entsprechend der vereinbarten Aufgabenstellung.
- Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den zur Bearbeitung überlassenen Bildern und Materialien verfügt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die bereits durch vom Kunden bereitgestellte Ausgangsmaterialien verursacht werden.
- Originaldateien und offene Arbeitsdateien werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 16 Pflege und Wartung von Webseiten und Onlineshops
- Wartungs- und Pflegeleistungen werden nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt.
- Wartungsleistungen können insbesondere umfassen: Updates des CMS, Plugin-Updates, Theme-Updates, technische Aktualisierungen, Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates, Inhaltsänderungen, Backups (soweit vereinbart), technische Überprüfung.
- Ein bestimmter Erfolg oder eine vollständige Vermeidung zukünftiger Fehler kann bei Wartungsleistungen nicht garantiert werden.
- Insbesondere bei Drittsoftware kann es nach Updates zu Funktionsstörungen oder Inkompatibilitäten kommen.
- Die Wiederherstellung einer Webseite nach einem technischen Fehler, Datenverlust oder einer Inkompatibilität ist nur dann Bestandteil der Wartungsleistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 17 Datensicherung
- Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, wichtige Daten und Inhalte seiner Webseite oder seines Onlineshops regelmäßig zu sichern, sofern keine gesonderte Backup-Leistung vereinbart wurde.
- Soweit der Auftragnehmer Backups durchführt, gelten diese nur in dem im jeweiligen Vertrag vereinbarten Umfang.
- Eine absolute Garantie für die Wiederherstellbarkeit von Daten kann nicht übernommen werden.
§ 18 Social-Media-Werbung
- Bei der Erstellung und Betreuung von Social-Media-Werbung kann der Auftragnehmer insbesondere bei der Gestaltung von Werbemitteln, der Erstellung von Kampagnen und deren technischen Einrichtung unterstützen.
- Werbebudgets, die an Plattformbetreiber wie beispielsweise Meta, Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn oder andere Anbieter gezahlt werden, sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Der Auftragnehmer kann keinen bestimmten Werbeerfolg garantieren. Dies betrifft insbesondere: Reichweite, Klickzahlen, Follower, Leads, Verkäufe, Umsätze, Conversions oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
- Änderungen der technischen Systeme, Richtlinien, Algorithmen, Werberichtlinien oder Funktionen der jeweiligen Plattform liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
- Die endgültige rechtliche Verantwortung für die beworbenen Produkte, Dienstleistungen und Aussagen verbleibt beim Kunden.
§ 19 Fremdleistungen und Drittanbieter
- Für Leistungen, die durch externe Anbieter erbracht werden, gelten deren jeweilige Vertrags- und Nutzungsbedingungen. Dies betrifft insbesondere: Hostinganbieter, Domainanbieter, Softwareanbieter, Pluginanbieter, Themeanbieter, Zahlungsdienstleister, Social-Media-Plattformen, Werbeplattformen, Newsletteranbieter, Analyse- und Statistikdienste.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen von Leistungen Dritter, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
§ 20 Termine und Verzögerungen
- Vereinbarte Fertigstellungstermine gelten grundsätzlich nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stellt.
- Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern den vereinbarten Zeitraum angemessen.
- Gleiches gilt für Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, soweit diese die Leistungserbringung erheblich beeinträchtigen.
§ 21 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung kann dabei auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt sein, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die ausschließlich durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, fehlerhafte Kundeneingaben, unzulässige Inhalte, unsachgemäße Bedienung durch den Kunden, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Ausfälle von Drittanbietern, Ausfälle von Hosting- oder Serverdiensten, Änderungen von Software von Drittanbietern, Änderungen von Social-Media-Plattformen, oder Hackerangriffe bzw. sonstige Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen verursacht wurden, soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.
§ 22 Gewährleistung und Mängel
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, berechtigte Mängel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beseitigen.
- Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die vereinbarte Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht und lediglich den persönlichen Geschmack des Kunden nicht trifft.
- Änderungen, die der Kunde selbst oder durch Dritte nach Übergabe oder Abnahme vornimmt, können zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen, soweit diese Änderungen für den geltend gemachten Mangel ursächlich sind.
- Gleiches gilt für Veränderungen an der technischen Umgebung, die vom Kunden oder Dritten vorgenommen werden.
§ 23 Kündigung und Beendigung von Projekten
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte.
- Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648 BGB.
- Danach kann der Besteller einen Werkvertrag grundsätzlich bis zur Vollendung des Werkes kündigen. Die Vergütungsansprüche des Unternehmers richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Regelungen.
- Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind vom Kunden zu vergüten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 24 Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für: Zugangsdaten, interne Unternehmensinformationen, Geschäftsunterlagen, Kundendaten, technische Informationen, nicht veröffentlichte Inhalte.
- Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden.
§ 25 Referenznennung und Portfolio
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Webseiten, Onlineshops und grafische Arbeiten als Referenz in seinem Portfolio zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Eine Veröffentlichung kann insbesondere auf der eigenen Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Präsentationsunterlagen erfolgen.
- Auf Wunsch des Kunden kann eine abweichende Vereinbarung über die Referenznutzung getroffen werden.
§ 26 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden vom Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
- Soweit im Rahmen der Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, wird – sofern gesetzlich erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
- Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung verantwortlich.
§ 27 Elektronische Kommunikation
- Die Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kann grundsätzlich per E-Mail erfolgen.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig auf eingehende Nachrichten überprüft wird.
- Der Auftragnehmer kann wichtige Mitteilungen, Freigaben, Angebote und Rechnungen elektronisch übermitteln, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 28 Aufbewahrung von Unterlagen und Dateien
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nach Abschluss eines Projekts sämtliche Arbeitsdateien, Zwischenstände oder sonstigen Daten dauerhaft aufzubewahren.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, ihm übergebene Dateien und Zugangsdaten dauerhaft zu sichern.
- Eine längerfristige Archivierung kann als gesonderte Leistung vereinbart werden.
§ 29 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, soweit eine solche vorhanden ist.
- Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.
- Gerichtsstandsvereinbarungen werden – soweit gesetzlich zulässig – nur mit Kunden getroffen, für die ein gesetzlich zulässiger Gerichtsstand vereinbart werden darf.
§ 30 Stand der AGB
Stand: August 2026
Detlef Stein – IQ-Plus Digital
Brüchauer Berg 11, 29468 Bergen (Dumme), Deutschland
Telefon: 016093264278
E-Mail: info@iqplus-digital.de
Website: www.iqplus-digital.de
Steuernummer: DE139481188